„Jon Olsen ist in Playa Blanca seit vielen Jahren eine hilfsbereite, zuverlässige, unkomplizierte und deutschsprachige Unterstützung in der Erledigung aller Steuerangelegenheiten mit den spanischen Finanzbehörden.“
Rudolf H. · Google-Rezension“Seit mehreren Jahren unser Ansprechpartner für diese Leistungen. Sie bieten stets ausgezeichnete Betreuung und Kontrolle in diesen wichtigen Angelegenheiten.”
Brian F. · Google-Bewertung„Der Verwalter unserer Anlage wickelt das mit der Bezahlung der Steuer sehr kompetent und zuverlässig ab — ich kann Jon Olsen nur empfehlen.“
Ute J. · Google-Rezension“Ich nutze die Dienste von Jon Olsen und SpainTax seit vielen Jahren. Sie reagieren sehr schnell und sind unkompliziert im Umgang. Professionell und sehr sachkundig.”
Kevin M. · Google-Bewertung„Sehr guter Service. Schnelle Bearbeitung und schnelle Reaktion bei Fragen.“
Thorsten G. · Google-Rezension“Ausgezeichneter Service bei der Erstellung meiner spanischen Steuererklärungen.”
Eoin O’M. · Google-Bewertung„Perfekter und zuverlässiger Service.“
Reinhard T. · Google-Rezension“Ausgezeichneter Umgang mit Menschen, pünktlich und effizient in allen Bereichen.”
Susan W. · Google-Bewertung„Kompetent, schnell, zuverlässig.“
T. K. · Google-Rezension“Sehr gut und zuverlässig.”
Ray · Google-Bewertung★★★★★ Fünf Sterne ohne Kommentar: Kevin H. · Pavel B. · Dolores R. · Jessica Z.
Fünf dieser Bewertungen sind aus dem Englischen übersetzt.
Drei Schritte. Kein Steuerberater. Keine Reise nach Spanien.
Nutzen Sie unseren Rechner. Alles, was Sie brauchen, ist Ihr IBI-Beleg.
Wir berechnen die Steuer und zeigen Ihnen den Betrag. Sie bestätigen und bezahlen sicher online.
Wir reichen direkt bei der AEAT in Ihrem Namen ein. Sie erhalten Bestätigung und Quittung per E-Mail.
Das spanische Recht verpflichtet jeden Immobilieneigentümer, der nicht in Spanien ansässig ist, jährlich eine Steuererklärung einzureichen – ohne Ausnahmen. Jahrelang bedeutete das: einen Buchhalter suchen, einen Termin vereinbaren, Zeit und Geld investieren, um eine Steuererklärung auszufüllen.
Wir können das ändern! Genau wie Sie Ihre Flüge nach Spanien selbst buchen, können Sie Ihr Steuerformular 210 selbst einreichen: online, wann es Ihnen passt, mit einer festen Ansprechpartnerin und ohne Termin.
Sie geben Ihre Daten ein, wir berechnen die Steuer, Sie zahlen und wir reichen die Steuererklärung direkt beim spanischen Finanzamt AEAT ein. Das ist der gesamte Ablauf.
Schritt 1 von 4
Der IBI ist Ihr jährlicher kommunaler Grundsteuerbeleg aus Spanien. Er zeigt den Valor Catastral — den Katasterwert — die einzige Zahl, die der Rechner benötigt. Der Katasterwert ist der amtliche Steuerwert Ihrer Immobilie und steht auf dem IBI-Beleg meist als Valor Catastral Total oder Base Imponible. Er hat nichts mit dem Marktwert zu tun. Ihr Wohnsitzland und das Steuerjahr sind alles, was wir zusätzlich benötigen.
IBI-Beispielbeleg ansehen →Beim Verkauf einer spanischen Immobilie behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und führt diesen Betrag an das spanische Finanzamt ab. Der Verkäufer muss innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf eine Gewinnsteuer-Erklärung (Modelo 210) einreichen — auch dann, wenn kein Gewinn entstanden ist. In vielen Fällen kann ein Teil der einbehaltenen 3 % zurückgefordert werden.
Wir übernehmen die Erklärung und die Rückforderung für Sie.
Mehr zur Gewinnsteuer-ErklärungIm Steuerjahr eine Immobilie gekauft oder verkauft? Die anteilige Jahreserklärung erledigen Sie direkt im Rechner — hier das Datum angeben.
Ein Jahr vergessen? Sie können frühere Jahre nachmelden. Jedes weitere Jahr zählt als weitere Erklärung: €43,50.
Sie vermieten Ihre Immobilie in Spanien? Kontaktieren Sie uns für weitere Details.
Stirbt der Eigentümer einer spanischen Immobilie, haben die Erben sechs Monate Zeit, die Erbschaft vor dem Notar anzunehmen, die Erbschaftsteuer zu zahlen und die Immobilie auf ihren Namen umschreiben zu lassen. Dauert es länger, passiert nichts Dramatisches: Auf die geschuldete Steuer kommen ein Zuschlag und Zinsen.
Diese Steuer kann auf dem Papier hoch sein, doch mehrere Regionen gewähren nahen Angehörigen einen Nachlass von 99 % bis 99,9 %; auf den Kanaren werden aus 30.000 € Steuer 30 €. Welcher Satz gilt, hängt von Region und Verwandtschaftsgrad ab – fragen Sie unser Büro. Wir erstellen eine kostenlose Kostenaufstellung ohne jede Verpflichtung, besorgen die Vollmachten für alle Beteiligten und die Apostille, wo sie nötig ist, und kümmern uns um Notar, Grundbuch und Steuern. Niemand muss nach Spanien reisen.
Mehr über Erbschaft und SchenkungHinterlassen Sie Ihre Nummer und wir rufen Sie zurück — meist noch am selben Tag.
Wir melden uns unter der angegebenen Nummer. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.
Jon W. Olsen ist seit 2006 beim spanischen Finanzamt (AEAT) als Colaborador Social registriert und berechtigt, das Formular 210 in Ihrem Namen zu unterzeichnen und einzureichen.
Wir arbeiten ausschließlich mit der Nichtansässigensteuer (Modelo 210) in Spanien. Eine feste Ansprechpartnerin beantwortet Ihre Fragen per Telefon, WhatsApp oder E-Mail. Sie sehen den Gesamtbetrag vor der Bestätigung.
Über SpainTax →Ein Colaborador Social ist ein bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT) registrierter Fachmann, der berechtigt ist, Steuererklärungen im Namen seiner Mandanten elektronisch zu erstellen, zu unterschreiben und einzureichen und mit dem Finanzamt in ihrem Namen zu verkehren. SpainTax ist seit 2006 so registriert. Ihre Erklärung wird unter unserer Registrierung direkt im System der AEAT eingereicht, und Sie erhalten die amtliche Quittung.
Sie geben die Daten der Immobilie hier ein. Wir erstellen und reichen die Erklärung ein und zahlen die Steuer in Ihrem Namen. Sie erhalten die eingereichte Erklärung und die Zahlungsquittung per E-Mail oder WhatsApp, ganz wie Sie möchten. Außerdem bekommen Sie Ihren eigenen privaten Bereich, in dem Ihre Erklärungen aufbewahrt werden – Sie können sie auf Ihrem Computer speichern, müssen es aber nicht – und in dem die Daten Ihrer Immobilie gespeichert sind und für das nächste Jahr bearbeitet werden können.
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